Die Stadt Wesseling (rd. 38.000 Einwohner*innen) ist eine mittelgroße Stadt im Rhein-Erft-Kreis im Südwesten von Nordrhein-Westfalen. Sie ist ein modernes Industrie- und Dienstleistungszentrum sowie ein bedeutender Wirtschaftsstandort in der Region Köln-Bonn.

Bei der Stadt Wesseling, mit ihren rund 600 Mitarbeiter*innen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle

Sachbearbeitung in der Bauaufsicht und Bauverwaltung (w/m/d)

im Amt für Bauordnung und Bauverwaltung, Zentrale Vergabestelle

neu zu besetzen.

Aufgabenschwerpunkte:

  • Durchführung von ordnungsbehördlichen Verfahren von der Anhörung bis zur ggf. Durchsetzung mit den Mitteln des Verwaltungszwangs.
  • Einleitung von Bußgeldverfahren.
  • Maßnahmen im Zusammenhang mit baurechtlichen Angelegenheiten.
  • Verfolgung von Baurechtsverstößen.
  • Führung des Baulastenverzeichnisses gem. BauO NRW.
  • Beratung und Vorbereitung zum Eintrag von Baulasten.
  • Eintragung, Pflege und Löschung von Baulasten.
  • Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis.
  • Bearbeitung (Erteilung oder Ablehnung) entsprechender Anträge zu Grundstücksteilungen.

  • Zur Anwendung kommen die einschlägigen Gesetzesgrundlagen der BauO NRW, des BauGB, OBG (Ordnungsbehördengesetz), VwVfG NRW (Verwaltungsverfahrensgesetz), VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung), VwVG NRW (Verwaltungsvollstreckungsgesetz) und JustG NRW (Justizgesetz).

Wir erwarten:

  • Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (ehemalige Laufbahn gehobener nichttechnischer Dienst) z.B. als Diplom-Verwaltungswirt/in, Diplom-Verwaltungsbetriebswirt/in (FH) oder Abschluss als Bachelor of Laws/Arts (FH) kommunaler Verwaltungsdienst oder erfolgreich abgeschlossener Verwaltungslehrgang II (FR Kommunalverwaltung).
  • Weil es sich um eine vielseitige, interessante, verantwortungsvolle und selbstständige Tätigkeit handelt erwarten wir eine Persönlichkeit, die sich durch eigenverantwortliche und analytische Arbeitsweise, Überzeugungskraft, Leistungsbereitschaft, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit auszeichnet.
  • Der sichere Umgang mit den üblichen Office-Programmen wird vorausgesetzt, wünschenswert sind Erfahrungen in PROSOZ Bau bzw. Bereitschaft zur Einarbeitung in das spezielle Bearbeitungsprogramm für das bauaufsichtliche Verfahren.

Wir bieten Ihnen:

  • Eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem abwechslungsreichen Aufgabengebiet in Form einer unbefristeten Vollzeitstelle (39 Std./W.) bzw. eines Beamtenverhältnises (41 Std./W.); die Stelle ist grundsätzlich auch für die Besetzung mit Teilzeitkräften geeignet (Job sharing).
  • Flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten und die Möglichkeit, einen Teil der Arbeitszeit von zu Hause zu leisten für eine echte Work-Life-Balance.
  • Fachbezogene, umfangreiche und individuelle Weiterbildungsmöglichkeiten.
  • Eine Übernahme bis zur Besoldungsgruppe A 10 LBesG NRW sofern Sie bereits verbeamtet sind bzw. beim Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe E 9c TVöD.
  • Einen Arbeitsplatz mit sicherem Einkommen und Perspektive.
  • Betriebliche Altersversorgung.
  • Einen modernen Arbeitsplatz in zentraler Lage mit sehr guten Verkehrsanbindungen, ÖPNV Anbindung der Bahnlinie 16, den Buslinien 930, 731 und 723 sowie des Schnell Buses SB 92/93, Bundesautobahnen A 555 und A 553 sowie ausreichende Parkmöglichkeiten, ebenso die Fähre zwischen Wesseling und Lülsdorf.
  • Zeitgemäße Büroausstattung einschließlich mobiler Kommunikationsausstattung auf dem Stand der Technik.
  • Die Gewährung der im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.
  • Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme des Deutschland-Tickets für Beschäftigte.
  • Eine angenehme Arbeitsatmosphäre in einem motivierten Team und ein kollegiales Miteinander.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann überzeugen Sie uns bitte bis zum 12. Dezember 2024 mit Ihren aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, die Sie bitte ausschließlich über unser Bewerbungsportal einreichen.

    Weitere aufgabenbezogene Auskünfte erteilt Frau Iris Wolfram, Tel. 02236/701-271.

    Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht.

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