Die Stadt Wesseling sucht für die Feuerwehr Wesseling
Sie wollen täglich Ihr Bestes für den Schutz von Menschen geben, vielleicht sogar Ihre ehrenamtliche Tätigkeit zum Beruf
machen? Sie wollen Teil eines aufgeschlossenen, engagierten und gut ausgebildeten Teams von Einsatzkräften werden?
Sie wünschen sich eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit im Einsatzdienst und einen Arbeitsplatz mit
modernster Technik verbunden mit einem krisensicheren Arbeitsverhältnis? Sie sind leistungsorientiert,
verantwortungsbewusst, entscheidungsfreudig, belastbar und verfügen über Teamgeist und Empathie?
Dann starten Sie doch eine Ausbildung zur Brandmeisterin / zum Brandmeister bei uns!
Die Feuerwehr der Stadt Wesseling
verfügt über eine hauptamtliche Wache mit derzeit ca. 80 Beamtinnen und Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst. Der Vorbereitungsdienst
erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf als Brandmeisteranwärter*in. Die fundierte Ausbildung dauert 18 Monate und
startet an einer Feuerwehrschule.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens erfolgt eine Vorauswahl anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen. Findet Ihre
Bewerbung hierbei Berücksichtigung, werden Sie zu einem Auswahltest eingeladen. Wegen der besonderen
Anforderungen des Dienstes weisen Sie im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens Ihre Fitness in einem körperlichen und
handwerklichen Eignungstest nach. Nach Auswertung der Testergebnisse freuen wir uns auf ein persönliches
Kennenlernen.
Die Stadt Wesseling strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im feuerwehrtechnischen Dienst an. Deshalb sind
Bewerbungen von Frauen besonders willkommen und werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
bei der Auswahl bevorzugt berücksichtigt. Gleiches gilt für Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleich
gestellten Menschen.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte ausschließlich über unser Online-Portal bis zum 03. August 2025.
Weitere fachbezogene Auskünfte erteilt
Weitere fachbezogene Auskünfte erhalten Sie vom Abteilungsleiter Thomas Wielpütz, Tel: 02236/944010.Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht.