Die Stadt Wesseling sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Jugendamt eine/n Mitarbeitenden*n für die
Jugendgerichtshilfe / Jugendhilfe im Strafverfahren (w/m/d)
Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:
- Beratung und Betreuung von jungen Menschen, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet worden ist
- Mitwirkung im Strafverfahren
- Beratungsangebote strafunmündige Kinder
- Kooperationen / Netzwerkarbeit (bspw. Projekt „Kurve kriegen“)
- Präventionsangebote an Schulen (bspw. Angebote in Projektwochen, Vorstellung des Bereichs in Schulklassen, offene Sprechstunde)
Ihr Profil:
- Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium im Bereich Soziale Arbeit, Pädagogik, Kindheitspädagogik oder vergleichbar
- Sie entwickeln ein hohes Maß an Eigeninitiative, arbeiten strukturiert und ergebnisorientiert, sind teamfähig und belastbar
- Sie haben Spaß an der direkten Arbeit mit Kinder und Jugendlichen
- Sie sind im Umgang mit der EDV, insbesondere den MS-Office Produkten vertraut
- Sie verfügen über einen PKW Führerschein
Wir bieten Ihnen:
- Eigenverantwortliches Arbeiten mit großer Handlungs- und Methodenvielfalt
- Unmittelbare Kooperation insbesondere mit den Streetworkerinnen in der Abt. Jugendförderung
- kontinuierliche Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
- betriebliche Altersvorsorge, betriebliches Gesundheitsmanagement
- Leistungsorientierte Bezahlung (LOB)
- 30 Urlaubstage (bei einer 5-Tage-Woche), 2 zusätzliche Entlastungstage sowie Heiligabend und Silvester frei
- Nutzung eines Dienstwagens nach Verfügbarkeit möglich
- Die Möglichkeit zur kostenlosen Nutzung des Deutschland-Tickets für Beschäftigte
- Die Stelle ist unbefristet
- Die Stelle wird in Voll- sowie Teilzeitmodellen angeboten
- Die Stelle ist bewertet nach Entgeltgruppe S 12 TVöD Sozial- und Erziehungsdienst
Ihre Bewerbung / weitere Auskünfte:
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Ihre Bewerbung senden Sie bitte über unser Online-Portal bis zum 17. Dezember 2023.
Weitere aufgabenbezogene Auskünfte erteilt Herr Markus Kröger, Tel. 02236/9499957, Mail: mkroeger@wesseling.de
Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht.